Die Einwohnergemeinden Schaffhausen und Neuhausen am Rheinfall und die politischen Gemeinden Feuerthalen und Flurlingen werden ermächtigt, sich für den Bau und Betrieb einer mechanisch-biologischen, den Anforderungen der eidgenössischen Gewässerschutzgesetzgebung genügenden Abwasserkläranlage sowie einer Kehricht- und Klärschlammbeseitigungsanlage zu einem Gemeindeverband zusammenzuschliessen. *
Zweck und Organisation des Verbandes sowie die Rechte und Pflichten der Verbandsgemeinden unter sich und gegenüber dem Verband sind von den beteiligten Gemeinden in einer Vereinbarung festzulegen. Diese Vereinbarung unterliegt der Genehmigung durch die Regierungen der Vertragskantone[2]. Sie tritt nach beidseitiger Genehmigung in Kraft.