Die Ausgleichskasse des Kantons Schaffhausen für die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV-Ausgleichskasse) und die Invalidenversicherungsstelle des Kantons Schaffhausen (IV-Stelle) sind selbständige öffentlich-rechtliche Anstalten mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in Schaffhausen.
Sie treten unter den Namen «Sozialversicherungsamt Schaffhausen/AHV-Ausgleichskasse» und «Sozialversicherungsamt Schaffhausen/IV-Stelle » auf.
Die AHV-Ausgleichskasse und die IV-Stelle nehmen ihre Aufgaben unabhängig voneinander wahr, sind aber zur Zusammenarbeit verpflichtet.