Die Stadt vergütet dem Kanton jährlich die folgenden Beträge: *
- …
- Führen der AHV-Zweigstelle (exkl. Entschädigung Auszahlung städtische Altersbeihilfen):
Fr. 40'000.00
Diese Entschädigungen reduzieren sich um den Beitrag der kantonalen Ausgleichskasse für die Führung der AHV-Zweigstelle. *
Eine Anpassung der Entschädigungen der Stadt an den Kanton erfolgt automatisch im gleichen prozentualen Verhältnis wie die Änderung des Landesindexes der Konsumentenpreise BIGA, wenn die Änderung seit der letzten Anpassung mehr als 5 Punkte beträgt. Als Stichtag gilt jeweils der 31. Mai (Stand 31. Mai 1982: 121.4 Punkte).