Die dem Kanton zufliessenden Beiträge des Bundes werden wie folgt verwendet:
- 50% für die teilweise Finanzierung der kantonalen Zusatzrenten
- 37.5% als Zuwendung an das Schaffhauser Kantonalkomitee der «Stiftung für das Alter»
- 12.5% als Zuwendung an die Schaffhauser Kantonalkommission der «Stiftung für die Jugend»