Gesuche für die Anerkennung einer beruflichen oder zwischenberuflichen Familienausgleichskasse sind beim Departement des Innern einzureichen. Dem Gesuch sind die Kassen- und Verbandsstatuten, das Geschäftsreglement, das Verzeichnis der Mitglieder des Gründerverbandes, das Verzeichnis der Kassenmitglieder mit Angabe der Zahl der von diesen beschäftigten Arbeitnehmenden sowie die schriftliche Erklärung, für einen ordnungsgemässen Vollzug der gesetzlichen Bestimmungen zu sorgen, beizulegen.
Die anerkannten beruflichen oder zwischenberuflichen Familienausgleichskassen melden dem Departement des Innern unverzüglich alle für die Anerkennung massgeblichen Änderungen.
Eine anerkannte berufliche oder zwischenberufliche Familienausgleichskasse kann auf das Ende eines Kalenderjahres aufgelöst werden. Sie muss dabei sicherstellen, dass alle Verpflichtungen erfüllt werden können.
Mit der Anerkennung übernimmt der Kanton keine Gewähr für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen.