Die Stadt überträgt dem Kanton die Führung des Arbeitsamtes, insbesondere:
- die Erstberatung
- das Erteilen von Informationen zum Thema Arbeitslosigkeit
- die rechtliche Koordination von Fragestellungen zur Kündigung
- das Ausfüllen der Wohnsitzbescheinigung
- das Bereitstellen notwendiger Unterlagen und Dokumente