Die unentgeltliche Schwangerschaftsberatung erfolgt durch eine oder mehrere anerkannte private Schwangerschaftsberatungsstellen. Nötigenfalls richtet der Kanton eine Beratungsstelle ein.
Die Schwangerschaftsberatungsstellen können gleichzeitig auch Aufgaben der Sexual-, Ehe- und Familienberatung übernehmen.
Die Schwangerschaftsberatungsstellen sorgen für die Information und Beratung bei pränatalen Untersuchungen gemäss Art. 17 des Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG). *