Dieses Gesetz bezweckt, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung zu fördern.
Zu diesem Zweck gewährt der Kanton Finanzhilfen in Form von Betreuungsgutschriften für Erziehungsberechtigte, deren Kinder im Vorschulalter eine der nachfolgenden Betreuungseinrichtung besuchen:
- eine von der zuständigen Behörde bewilligte Kinderkrippe oder Kindertagesstätte in der Schweiz
- eine bei der zuständigen Behörde gemeldete oder bewilligte Tagesfamilie in der Schweiz