Öffentliche Ruhetage sind:
- die Sonntage
- die Feiertage Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Auffahrt, Pfingstmontag, 1. August, Weihnachtstag und Stephanstag
Der Regierungsrat bezeichnet die im Sinne von Art. 18 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz) vom 13. März 1964 den Sonntagen gleichgestellten Ruhetage[1].