Das Gesetz bezweckt, optimale Rahmenbedingungen für die Errichtung und den Betrieb von Pärken zu schaffen.
Der Betrieb von Pärken soll dazu beitragen, im Kanton die Qualität von Natur und Landschaft zu erhalten und aufzuwerten und so die Grundlage für eine nachhaltig betriebene Wirtschaft zu schaffen.
Es werden insbesondere die nachhaltige Nutzung von lokalen natürlichen Ressourcen, die regionale Verarbeitung und die Vermarktung von im Park erzeugten Produkten sowie die auf einen naturnahen Tourismus und die Umweltbildung ausgerichteten Dienstleistungen gefördert.