Die Jagdpachtverträge enthalten die genaue Umschreibung der Reviergebiete.
Legen mehrere Gemeinden ihre Reviere ganz oder teilweise zusammen, so ist durch gleichlautende Beschlüsse festzulegen, welche Gemeindebehörde zur Verpachtung des Jagdreviers zuständig ist, wie der Pachtzins verteilt wird und wer die übrigen den Gemeindebehörden durch Gesetz oder Verordnung zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse wahrnimmt.
Diese Aufgaben können auch einer aus Vertretern und Vertreterinnen der verschiedenen Gemeinden zusammengesetzten Kommission übertragen werden, welche sich selbst konstituiert; deren Beschlüsse bedürfen der Genehmigung der betroffenen Gemeinderäte.
Die Gemeinden geben dem zuständigen Departement alle Änderungen der Reviergrenzen bekannt.