Für Anlässe, die im Voraus klar festgelegt und zeitlich eng begrenzt sind und die sich während des Jahres nicht regelmässig wiederholen, werden durch den Gemeinderat gastgewerbliche Gelegenheitsbewilligungen erteilt.
Die Bewilligung kann verweigert werden, sofern die betrieblichen oder persönlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind.
Die Dauer des Anlasses ist in der Bewilligung anzugeben.
Unklare Fälle sind von der zuständigen Gemeindebehörde dem Interkantonalen Labor zur Beurteilung zu überweisen. *