Das Departement des Innern ist, soweit nicht durch Gesetz oder Verordnung eine andere Behörde als zuständig bezeichnet wird, Vollzugsbehörde im Bereich des EG BGS.
Im Bereich der Spiellokale ist das Interkantonale Labor für die Erteilung der Bewilligungen zuständig.
Das Sekretariat des Departements des Innern ist kantonale Aufsichts- und Vollzugsbehörde für Kleinspiele.