Zuständig für den Vollzug des Bundesgesetzes über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten sowie die gestützt darauf erlassene Risikoaktivitätenverordnung ist für den Kanton Schaffhausen die Fachstelle Sport. Es obliegen dieser insbesondere: *
- Erteilung, Verlängerung und Entzug von Bewilligungen
- Eintrag der notwendigen Daten im zentralen Bewilligungsverzeichnis des Bundesamtes für Sport BASPO
- Ergreifen von Massnahmen bei Missachtung der Vorschriften für Risikoaktivitäten
Vorbehalten bleiben Aufgaben, für die das Bundesrecht oder das kantonale Recht ein anderes Organ zuständig erklären.