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111.24

Bereinigung der Gemeindewappen des Kantons Solothurn

Präambel

111.24 1 Bereinigung der Gemeindewappen des Kantons Solothurn RRB vom 16. Dezember 1941 1. Der vom Staatsarchiv durchgeführten Bereinigung der Gemeindewap- pen des Kantons Solothurn wird die Genehmigung erteilt. 2. Die Arbeit ist in einer speziellen Publikation des Staatsarchivs niederzu- legen und damit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. 3. Die Kosten werden vom Staat und den Gemeinden gemeinsam über- nommen.