Der oder die Medienbeauftragte des Regierungsrates gibt Medienmitteilungen, allenfalls mit zusätzlichen Unterlagen über die Verhandlungen des Regierungsrates heraus.
Der Vorsteher oder die Vorsteherin eines Departementes kann, nach vorgängiger Orientierung des Regierungsrates, Medienkonferenzen durchführen. Medienkonferenzen, die den Zuständigkeitsbereich eines Departementes überschreiten, beschliesst der Regierungsrat. Der oder die Medienbeauftragte des Regierungsrates koordiniert die Termine und lädt ein.
Die Behörden nehmen bei der Wahl des Zeitpunkts und der Form der amtlichen Information nach Möglichkeit Rücksicht auf die Bedürfnisse der Medien.