Die Sachkommissionen haben insbesondere folgende Aufgaben (vgl. KV Art. 72 Abs. 2, KRG § 16 Abs. 1 und GR § 30):
- Vorberatung der in ihrem Sachbereich liegenden (vgl. Anhang) oder ihnen von der Ratsleitung[2] zugewiesenen Geschäfte;
- regelmässige Verfolgung der gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen in ihren Sachbereichen innerhalb und ausserhalb des Kantons;
- Ausarbeitung von Anregungen und Vorschlägen zur Problemlösung in ihren Sachbereichen;
- Mitwirkung bei der Vorbereitung wichtiger Staatsverträge und Konkordate in ihren Sachbereichen, die der Genehmigung des Kantonsrates unterliegen.