Der Zivile Führungsstab Kanton (KFS) hat im Rahmen von § 12 des Gesetzes insbesondere folgende vorbereitende Aufgaben:
- die Bearbeitung der Rechtsgrundlagen für das Funktionieren der Regierungstätigkeit in Zeiten von Katastrophen und kriegerischen Ereignissen;
- die Bezeichnung der lebenswichtigen Dienste und des dafür benötigten Personals sowie die Gewährleistung der Funktion dieser Dienste;
- die Sicherstellung der Verbindungen, insbesondere innerhalb der Amtsstellen, zwischen ihnen, den Gemeinden und der Bevölkerung sowie mit der Armee;
- die Anordnung von Massnahmen, welche die Moral der Bevölkerung in Zeiten von Katastrophen und kriegerischen Ereignissen stärken.