Jede Behörde erstellt einen Registraturplan, der die Grundlage für die Archivierung der Dokumente im Staatsarchiv bildet.
Der Registraturplan enthält:
- eine Systematik, welche die Aufgabenbereiche abbildet und allfällige Findmittel (Register, Verzeichnisse);
- gesetzliche und administrative Aufbewahrungsfristen;
- Vorschriften über das Verwalten der Dokumente;
- Entscheide des Staatsarchivs zur Bewertung der Dokumente.
Die Behörde übergibt dem Staatsarchiv eine Kopie des Registraturplans und meldet ihm alle Änderungen und Ergänzungen.
Sie bezeichnet eine für den Registraturplan und das Amtsarchiv verantwortliche Person. Diese sorgt dafür, dass der Registraturplan innert 5 Jahren seit Inkrafttreten dieser Verordnung erstellt bzw. nachgeführt ist und die Dokumente entsprechend archiviert werden.