Das Versicherungsgericht beurteilt alle Streitigkeiten in Sozialversicherungssachen, mit Einschluss der beruflichen Vorsorge, im Rahmen der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung.*
Die Schiedsgerichte beurteilen im Rahmen der eidgenössischen und der kantonalen Gesetzgebung Streitigkeiten zwischen Leistungserbringenden und Trägerinnen der folgenden Sozialversicherungen:*
- Invalidenversicherung;
- Krankenversicherung;
- Unfallversicherung;
- Militärversicherung.
Wo diese Verordnung keine Regelung enthält, gilt das Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen.