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125.946.1

Vereinigung des Sekretariats des Kantonalen Steuergerichtes[1] mit dem Sekretariat der Kantonalen Schätzungskommission

Vom 21.02.1967 (Stand 21.02.1967)

Präambel

Der Regierungsrat des Kantons Solothurn
beschliesst:

Art. 1

Für die Kantonale Schätzungskommission wird ein ständiges Sekretariat geschaffen, das mit dem Sekretariat des Kantonalen Steuergerichtes zusammengelegt wird.

Art. 2

Das Obergericht wird ersucht, den Sekretär des Kantonalen Steuergerichtes als Aktuar der Kantonalen Schätzungskommission zu wählen, wobei festzuhalten ist, dass die Stellen des Sekretärs des Steuergerichtes und des Aktuars der Schätzungskommission für die Zukunft personell vereinigt bleiben.

Egress

GS 84, 13

* Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle
21.02.1967 21.02.1967 Erlass Erstfassung GS 84, 13

* Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle
Erlass 21.02.1967 21.02.1967 Erstfassung GS 84, 13