Die Expertentätigkeit in kantonalen Kaderkursen wird wie folgt entschädigt:
- die Kursleitung:
| 1. | pro Tag: 360 Franken; | ||
| 2. | bei weniger als vier Stunden (inkl. Reisezeit): 180 Franken; | ||
| 3. | als patentierter Bergführer oder als patentierte Bergführerin: pro Tag höchstens 720 Franken. | ||
- die Vorbereitung inkl. Vorbereitungssitzungen: pro Tag höchstens 360 Franken.