Die juristische Grundausbildung hat zum Zweck:
- Staatsangestellten Grundkenntnisse in den Rechtsgebieten ihres Arbeitsgebietes zu vermitteln;
- Angestellten der Amtschreibereien den Besuch der Seminarkurse zur Vorbereitung auf die Notariatsprüfung sowie auf weitere Prüfungen zu ermöglichen;
- weiteren Interessierten Grundkenntnisse in den wichtigsten Rechtsgebieten zu vermitteln.