Das Rechtspraktikum dauert 12 Monate. Es ist innert längstens 24 Monaten ab Beginn des Praktikums zu beenden. Für Personen mit Bachelor-Diplom kann das Departement diese Frist ausnahmsweise verlängern, aber insgesamt höchstens um 12 Monate.*
Davon müssen mindestens 6 Monate bei einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin, der oder die im kantonalen Anwaltsregister eingetragen ist, absolviert werden. Das Departement führt eine Liste der Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, welche Praktikumsstellen anbieten und kann diese in elektronischen Medien veröffentlichen. Das Departement kann das Rechtspraktikum bei einem oder einer im Anwaltsregister eines andern Kantons eingetragenen Anwalt oder Anwältin bewilligen; die Bewilligung muss vor Antritt eines solchen Rechtspraktikums erteilt sein.*
Im Übrigen kann das Rechtspraktikum auf einem solothurnischen Gericht, bei der Staatsanwaltschaft, der Jugendanwaltschaft, bei einem Rechtsdienst der kantonalen Verwaltung, mit Einschluss selbständiger Anstalten, oder auf einer solothurnischen Amtschreiberei (Notariat, Grundbuchamt, Erbschaftsamt, Handelsregister, Betreibungs- und Konkursamt) absolviert werden.*
Das Rechtspraktikum nach § 4 Absatz 2 litera d dieser Verordnung dauert 6 Monate. Es muss auf einer solothurnischen Amtschreiberei (Notariat, Grundbuchamt, Erbschaftsamt, Handelsregister, Betreibungs- und Konkursamt) absolviert werden. Ein Rechtspraktikum nach § 7 Absatz 3 wird nicht angerechnet.
Abwesenheiten wegen Schwangerschaft, Ferien, Krankheit, Unfall, Militärdienst usw. werden an die Dauer des Rechtspraktikums nicht angerechnet.
Das Departement kann auf Gesuch hin ausnahmsweise praktische juristische Arbeit vor dem Rechtspraktikum, die der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin im Vollzeitpensum während mindestens einem Jahr oder im Teilzeitpensum während entsprechend dem Pensum verlängerter Mindestdauer bei einer in § 7 Absatz 2 (Satz 1) oder Absatz 3 bezeichneten Stelle ausgeübt hat, teilweise an die Praktikumsdauer nach § 7 Absatz 1 anrechnen. Der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin hat den Nachweis zu erbringen, dass die Arbeit einen wesentlichen Beitrag für die praktische juristische Ausbildung und die Prüfungsvorbereitung leisten konnte. Eine Anrechnung ist bis maximal 3 Monate insgesamt möglich.*