Zum Staatssteueraufkommen einer Gemeinde gehören folgende Steuerarten und Betreffnisse:
- Einkommens- und Vermögenssteuern von natürlichen Personen;
- Gewinn- und Kapitalsteuern von juristischen Personen;
- Personalsteuern;
- Quellensteuern;
- Grundstückgewinnsteuern;
- Nachsteuern und Steuerbussen;
- weitere Betreffnisse wie Aufwand- und Besitzsteuern sowie gemeinwirtschaftliche Leistungen.
Als gemeinwirtschaftliche Leistungen gelten freiwillige respektive vertraglich vereinbarte Zahlungen Dritter an die Gemeinde. Darunter fallen unter anderem Zahlungen, welche aus besonderen wirtschaftlichen Vorteilen dieser Dritten aufgrund von öffentlichen Einrichtungen resultieren.
Abschreibungen auf Steuerguthaben können auf der Grundlage der genehmigten Jahresrechnung vom massgebenden Staatssteueraufkommen der Gemeinde in Abzug gebracht werden. Als Zuwachs zum massgebenden Staatssteueraufkommen gelten wieder eingebrachte Steuerguthaben aus entsprechenden Verfahren. Das Departement legt die Einzelheiten durch Weisungen fest.