Unter dieser Abteilung sind alle Obligationen, Aktien, Genussscheine, Anteilscheine an Genossenschaften, Sparhefte, Darlehens- und Hypothekarguthaben sowie Bank- und Postscheckguthaben mit dem Nominalwert aufzuführen.
Bestehen hierüber Depotscheine, Titelverzeichnisse und dergleichen, kann im Protokoll hierauf verwiesen werden. In diesem Fall erübrigt sich eine besondere Aufzeichnung der auf den Spezialscheinen erzeigten Posten.
Der Gemeindepräsident hat die Wertpapiere sowie alle Forderungsurkunden, die Titelverzeichnisse, die Depotscheine und, sofern vorhanden, den Zinsrodel mit dem Inventarprotokoll der Amtschreiberei abzugeben.