Die Veröffentlichungen erscheinen im Amtsblatt unter dem Titel: Handänderungen an Grundstücken, Artikel 970a ZGB / § 313 EG ZGB.*
Die Veröffentlichung umfasst:
- die Gemeinde, die Grundbuchnummer, die Fläche sowie den Flurnamen; wenn Gebäude vorhanden sind: die Bezeichnung, den Strassennamen und die Nummer der Gebäude;
- die Namen (bei natürlichen Personen auch das Geburtsjahr) sowie den Wohnort oder den Sitz der Personen, die das Eigentum veräussern, und derjenigen, die es erwerben;
- das Datum des Eigentumserwerbs durch die Person, die das Eigentum veräussert;
- bei Miteigentum den Anteil; bei Stockwerkeigentum die Wertquote, die Beschreibung der Stockwerkeinheit sowie bezüglich des Stammgrundstückes: die Grundbuchnummer sowie den Flurnamen, ferner die Bezeichnung, den Strassennamen und die Nummer des Gebäudes.
Der Erwerbsgrund wird nicht veröffentlicht.
Ist ein Grundstück unter mehreren Daten erworben worden oder erwirbt eine Person gleichzeitig mehrere Grundstücke von der gleichen Person, so werden die Angaben in der Veröffentlichung zusammengefasst; das Datum des letzten Eigentumserwerbs wird genau angegeben.