225.53
Gegenrechtserklärung mit Graubünden
Präambel
225.53 1 Gegenrechtserklärung mit Graubünden RRB vom 6. Dezember 1955 1. Von der Gegenrechtserklärung des Kantons Graubünden für den unent- geltlichen Rechtsbeistand wird Kenntnis genommen. 2. Dem Obergericht, dem Versicherungsgericht und den Zivilrichterämtern wird hiervon Kenntnis gegeben mit der Ermächtigung, bündnerische An- wälte als armenrechtliche Vertreter zuzulassen.