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225.53

Gegenrechtserklärung mit Graubünden

Präambel

225.53 1 Gegenrechtserklärung mit Graubünden RRB vom 6. Dezember 1955 1. Von der Gegenrechtserklärung des Kantons Graubünden für den unent- geltlichen Rechtsbeistand wird Kenntnis genommen. 2. Dem Obergericht, dem Versicherungsgericht und den Zivilrichterämtern wird hiervon Kenntnis gegeben mit der Ermächtigung, bündnerische An- wälte als armenrechtliche Vertreter zuzulassen.