Für die Begutachtung des Zustandes der Schwangeren sind ermächtigt:
- alle praktizierenden Ärzte und Ärztinnen mit Berufsausübungsbewilligung für den Kanton Solothurn;
- alle Chefärzte und Chefärztinnen, Leitenden Ärzte und Ärztinnen sowie die von ihnen bezeichneten Oberärzte und Oberärztinnen der anerkannten Spitäler im Kanton Solothurn.
Das Gutachten darf jedoch im Einzelfall nicht von einem Arzt oder einer Ärztin, der oder die dem unterbrechenden Arzt oder der unterbrechenden Ärztin unterstellt oder vorgesetzt ist, verfasst werden.