Die Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit der Vereinbarungskantoneuntereinander und mit dem Bund bei der Koordinationim schweizerischen Hochschulbereich. Insbesondere schafft sie die Grundlage, um im Rahmen des Bundesgesetzes über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG)[1]gemeinsam mit dem Bund
- für die Koordination, die Qualität und die Wettbewerbsfähigkeit des gesamtschweizerischen Hochschulbereichs zu sorgen, namentlich durch die Einrichtung gemeinsamer Organe;
- die Qualitätssicherung und die Akkreditierung zu regeln;
- die Aufgabenteilung in besonders kostenintensiven Bereichen zu gewährleisten;
- die in Artikel 3 HFKG definierten Ziele umzusetzen.