Dieses Reglement regelt in Ergänzung zum Regionalen Schulabkommen über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträgen (RSA 2009) vom 23. November 2007[2] die Aufnahmebedingungen von Schülerinnen und Schülern mit Wohnort in den Bezirken Dorneck und Thierstein in die Ausbildungsgänge eines Gymnasiums oder einer Fachmittelschule des Kantons Basel-Landschaft.
Es gilt erstmals für Übertritte ins Schuljahr 2018/2019, für Übertritte ins Regionale Gymnasium Laufental-Thierstein per Schuljahr 2019/2020.
Für Schüler und Schülerinnen, die gestützt auf eine Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Solothurn die Sekundarschule P im Kanton Basel-Landschaft besuchen, gelten für den Übertritt in die Sekundarstufe II die jeweiligen Bestimmungen des Kantons Basel-Landschaft.