Dieses Reglement regelt in Ergänzung zum Regionalen Schulabkommen über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträgen (RSA 2009) vom 23. November 2007[2] die Aufnahmebedingungen von Schülerinnen und Schülern mit Wohnort in den Bezirken Dorneck und Thierstein in die Ausbildungsgänge eines Gymnasiums oder einer Fachmittelschule des Kantons Basel-Stadt.
Es gilt erstmals für Übertritte ins Schuljahr 2018/2019.