Für die Fachmaturitätsausbildung, welche im Schuljahr 2023/2024 startet, gelten die Bestimmungen des Reglements über die Fachmaturitäten vom 26. Juni 2007 in der Fassung vom 1. September 2020 (bisherige Bestimmungen).
Schüler und Schülerinnen, welche die Prüfung im Frühling 2024 nicht bestehen, können die Prüfung ein Jahr später nach den bisherigen Bestimmungen wiederholen.
Schüler und Schülerinnen, deren Fachmaturitätsarbeit im Schuljahr 2023/2024 als ungenügend bewertet wurde, wiederholen das vollständige Fachmaturitätsjahr nach den neuen Bestimmungen.