Schülervereine und Schülerorganisationen, die von der Schulleitung anerkannt sind, sind für interne Veranstaltungen von der Entrichtung der Gebühren und besonderen Entschädigungen befreit.
Für Veranstaltungen, die öffentlichen Interessen oder gemeinnützigen oder ideellen Zwecken dienen, kann die Bewilligungsinstanz die Gebühren und besonderen Entschädigungen auf Gesuch hin vollständig oder teilweise erlassen. Ein vollständiger oder teilweiser Erlass ist auch für kulturelle Veranstaltungen, die nicht kostendeckend sind, sowie für Ausbildungskurse eidgenössischer, kantonaler und regionaler Sportverbände möglich.*