Dieses Reglement gilt für das Qualifikationsverfahren im Fach Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung, die zum eidgenössischen Fähigkeitszeugnis oder zum eidgenössischen Berufsattest führt.
Es ergänzt die Verordnung des SBFI vom 27. April 2006 über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung[2].