Dieses Reglement regelt die Bedingungen für die Zulassung, die Promotion sowie für das abschliessende Qualifikationsverfahren im Bildungsgang zur diplomierten Pflegefachfrau HF oder zum diplomierten Pflegefachmann HF.*
Im Übrigen gilt für die Zulassung, den Bildungsgang und das Qualifikationsverfahren der entsprechende Rahmenlehrplan der Nationalen Dachorganisation der Arbeitswelt Gesundheit (OdASanté) und dem Verband Bildungszentren Gesundheit Schweiz (BGS).*