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Führung eines Lehrateliers für Damenschneiderinnen im Neubau des Berufsbildungszentrums Olten

Vom 20.02.1979 (Stand 01.04.1980)

Präambel

Der Kantonsrat von Solothurn

gestützt auf die §§ 2, 77 und 79 des Gesetzes über die Berufsbildung vom 6. Juni 1971[1]

nach Kenntnisnahme von Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 5. Dezember 1978

beschliesst:

Art. 1

Auf Beginn des Schuljahres 1980/1981 wird im Berufsbildungszentrum Olten ein Lehratelier für Damenschneiderinnen eröffnet.

Art. 2

Der Änderung des Raumprogramms beim Ausbau des Berufsbildungszentrum Olten wird zugestimmt.

Art. 4

Die ab 1980 jährlich anfallenden Kosten für den Betrieb des Lehrateliers sind in den Voranschlag aufzunehmen.

Art. 5

Die staatlichen Damenscheiderinnenateliers haben sich für Kundenarbeit an die marktüblichen Preise zu halten.

Art. 6

Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

Egress

In der GS nicht publiziert.

* Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle
20.02.1979 01.04.1980 Erlass Erstfassung In der GS nicht publiziert.

* Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle
Erlass 20.02.1979 01.04.1980 Erstfassung In der GS nicht publiziert.