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Beitritt zur revidierten Interkantonalen Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich

Vom 13.12.2000 (Stand 07.02.2001)

Präambel

Der Kantonsrat von Solothurn

gestützt auf § 2 des Gesetzes über die Beteiligung an der interkantonalen Trägerschaft des Heilpädagogischen Seminars Zürich vom 22. September 1985[1]

nach Kenntnisnahme von Botschaft und Entwurf des Regierungsrates vom 6. November 2000

beschliesst:

Art. 1

Der Kanton Solothurn tritt der revidierten interkantonalen Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich (HfH) vom 21. September 1999 bei.

Art. 2

Die Regierungsrat wird ermächtigt, die Vereinbarung namens des Kantons Solothurn zu unterzeichnen.

Egress

Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.

Die Referendumsfrist ist am 26. März 2001 unbenutzt abgelaufen.

Inkrafttreten 7. Februar 2001.

Publiziert im Amtsblatt vom 30. März 2001.

GS 95, 328

* Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle
13.12.2000 07.02.2001 Erlass Erstfassung GS 95, 328

* Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle
Erlass 13.12.2000 07.02.2001 Erstfassung GS 95, 328