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423.541

Gesetz über die Prüfungen der Pfarrgeistlichen

Vom 02.05.1926 (Stand 07.05.1926)

Präambel

Der Kantonsrat von Solothurn

im Hinblick auf die tatsächlichen Änderungen, die seit Erlass des Gesetzes über die Prüfung angehender Geistlicher vom 19. Christmonat 1834, des Gesetzes über die Prüfung der Geistlichen zur Befähigung auf Pfründen und über Vorstellung der Pfarrer und Pfarrverweser vom gleichen Tage sowie des Abänderungsgesetzes vom 12. Februar 1855 im Pfarrprüfungswesen eingetreten sind, zum Zwecke der Ermöglichung einer diesen Änderungen entsprechenden Anwendung von Artikel 20 Ziffer 8 der Kantonsverfassung (Wahl der Pfarrer, Hilfsgeistlichen und Pfarrverweser durch die Kirchgemeinden mit Bestätigung der Pfarrverweser durch den Regierungsrat)

beschliesst:

Art. 1

Ausweise von Geistlichen der römisch-katholischen und christkatholischen Kirche über die Ablegung staatlicher ausserkantonaler oder kirchlicher Prüfungen können im Kanton Solothurn mit der Wirkung anerkannt werden, dass letztere an Stelle der in der kantonalen Gesetzgebung vorgesehenen staatlichen solothurnischen Pfarrprüfungen gelten und dass ihre Inhaber im Sinne von Artikel 20 Ziffer 8 der Kantonsverfassung auf Pfarr- und Vikariatsstellen der Kirchgemeinden fortan, statt als Pfarrverweser, als Pfarrer wählbar sind.

Der Regierungsrat wird ermächtigt, mit den zuständigen Instanzen des Bistums Basel und der christkatholischen Kirche der Schweiz bezügliche Übereinkommen abzuschliessen.

Art. 2

Inbezug auf die Geistlichen der evangelisch-reformierten Kirche wird der Regierungsrat in gleicher Weise ermächtigt, Ausweise über die vor ausserkantonalen staatlichen oder kirchlichen Behörden abgelegten Pfarrprüfungen für die Wahl zum Pfarrer oder Hilfsgeistlichen von Kirchgemeinden des Kantons Solothurn anzuerkennen.

Art. 3

Dieses Gesetz tritt nach Annahme durch das Volk mit der amtlichen Publikation des Abstimmungsresultates in Kraft.

Egress

Inkrafttreten am 7. Mai 1926.

GS 70, 245

* Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle
02.05.1926 07.05.1926 Erlass Erstfassung GS 70, 245

* Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle
Erlass 02.05.1926 07.05.1926 Erstfassung GS 70, 245