Staatsbeiträge an die St. Ursen-Stiftung (Alters- und Invalidenversicherung der römisch-katholischen Weltgeistlichen) im Sinne des Gesetzes vom 31. März 1946[1] werden auch für Laientheologen und Pastoralassistenten, welche vom Diözesanbischof in den Dienst der Gemeinden berufen worden sind, ausgerichtet.
423.582.1
Änderung der versicherten Besoldung in der Alters, und Invalidenversicherung der römisch, katholischen Weltgeistlichen
Vom 12.03.1991 (Stand 01.01.1991)
Präambel
auf Antrag des Kultus-Departementes
beschliesst:
Art. 1
Art. 2
Voraussetzung ist der Abschluss eines theologischen Studiums und die Institutio und Missio canonica seitens des Bischofs.
Art. 3
Zur versicherten Besoldung wird ein Naturallohn in Höhe von 6700 Franken dazu gerechnet, falls eine Dienstwohnung unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird.
Art. 4
Die neue Regelung tritt rückwirkend auf den 1. Januar 1991 in Kraft.
Art. 5
Der Regierungsratsbeschluss vom 16. September 1977[2] wird aufgehoben.
Egress
GS 92, 72
* Änderungstabelle - Nach Beschluss
| Beschluss | Inkrafttreten | Element | Änderung | GS Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| 12.03.1991 | 01.01.1991 | Erlass | Erstfassung | GS 92, 72 |
* Änderungstabelle - Nach Artikel
| Element | Beschluss | Inkrafttreten | Änderung | GS Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | 12.03.1991 | 01.01.1991 | Erstfassung | GS 92, 72 |