Lexipedia

423.582.1

Änderung der versicherten Besoldung in der Alters, und Invalidenversicherung der römisch, katholischen Weltgeistlichen

Vom 12.03.1991 (Stand 01.01.1991)

Präambel

Der Regierungsrat des Kantons Solothurn

auf Antrag des Kultus-Departementes

beschliesst:

Art. 1

Staatsbeiträge an die St. Ursen-Stiftung (Alters- und Invalidenversicherung der römisch-katholischen Weltgeistlichen) im Sinne des Gesetzes vom 31. März 1946[1] werden auch für Laientheologen und Pastoralassistenten, welche vom Diözesanbischof in den Dienst der Gemeinden berufen worden sind, ausgerichtet.

Art. 2

Voraussetzung ist der Abschluss eines theologischen Studiums und die Institutio und Missio canonica seitens des Bischofs.

Art. 3

Zur versicherten Besoldung wird ein Naturallohn in Höhe von 6700 Franken dazu gerechnet, falls eine Dienstwohnung unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird.

Art. 4

Die neue Regelung tritt rückwirkend auf den 1. Januar 1991 in Kraft.

Art. 5

Der Regierungsratsbeschluss vom 16. September 1977[2] wird aufgehoben.

Egress

GS 92, 72

* Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle
12.03.1991 01.01.1991 Erlass Erstfassung GS 92, 72

* Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle
Erlass 12.03.1991 01.01.1991 Erstfassung GS 92, 72