Die Stadtpolizei meldet kriminalpolizeiliche Ereignisse der Polizei Kanton Solothurn, diejenigen ausserhalb des im Aufgabenkatalog definierten Zuständigkeitsgebietes unverzüglich.
Trifft die Stadtpolizei bei einem kriminalpolizeilichen Ereignis, welches sich ausserhalb des im Aufgabenkatalog definierten Zuständigkeitsgebietes ereignet, als erste am Tatort ein, sorgt sie für die erforderlichen Sofortmassnahmen und beschränkt sich darauf, die anschliessende Sachverhaltsfeststellung durch die Polizei Kanton Solothurn zu sichern.
Nimmt die Stadtpolizei eine Person vorläufig fest oder nimmt sie eine Verhaftung vor, informiert sie unverzüglich die Polizei Kanton Solothurn, auch wenn die Stadtpolizei die weiteren Massnahmen gestützt auf diese Vereinbarung durchführt. Die Stadtpolizei führt die betroffene Person der Polizei Kanton Solothurn zu, wenn diese für die weiteren Massnahmen zuständig ist.