Als kantonale Verwaltung für die direkte Bundessteuer amtet unter der Aufsicht des Finanzdepartementes[2] das Kantonale Steueramt[3].
Dem Kantonalen Steueramt kommen insbesondere zu
- die Leitung und Überwachung des Vollzugs der direkten Bundessteuer;
- der Verkehr mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung und mit den Verwaltungen für die direkte Bundessteuer anderer Kantone;
- die Erhebung von Beschwerden in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen Entscheide des Kantonalen Steuergerichts.