614.352.1
Gegenrechtsvereinbarungen betreffend die Befreiung von den Erbschafts, und Schenkungssteuern
Präambel
614.352.1 1 Gegenrechtsvereinbarungen betreffend die Befreiung von den Erbschafts, und Schenkungssteuern RRB vom 19. März 1991 1. Die Gegenrechtsvereinbarungen mit den Kantonen Bern, Glarus, Frei- burg, Aargau, St. Gallen, Wallis, Genf und Jura über die Steuerbefrei- ung von Zuwendungen aus letztwilliger Verfügung oder aus Schen- kungen zu Gunsten der andern Kantone, ihrer Gemeinden und von In- stitutionen mit öffentlicher oder gemeinnütziger Zwecksetzung auf dem Gebiete der Erbschafts- und Schenkungssteuern werden geneh- migt. Das Inkrafttreten richtet sich nach der einzelnen Vereinbarung. 2. Die Gegenrechtszusicherung vom 1./5. Dezember 1899 1 ) an den Kanton Tessin wird mit sofortiger Wirkung widerrufen. ________________ 1 ) GS 62, 500.