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Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Kantonen Solothurn und Waadt über die Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer

Vom 30.10.2018 (Stand 01.01.2015)

Präambel

Die Regierung des Kantons Solothurn und die Regierung des Kantons Waadt

gestützt auf § 225 des Solothurner Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern (Steuergesetz) vom 1. Dezember 1985[1] und § 20 des Waadtländer Gesetzes über Handänderungs-, Erbschafts- und Schenkungssteuer (loi concernant le droit de mutation sur les transferts immobiliers et l'impôt sur les successions et donations [LMSD]) vom 27. Februar 1963[2] die sich beide auf die Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer beziehen

vereinbaren Folgendes:

Art. 1

Das Gegenrecht für die Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer wird zwischen den Kantonen Solothurn und Waadt zugesichert.

Art. 2

Die gegenseitige Steuerbefreiung betrifft die Zuwendungen, die gemacht werden zugunsten:

  1. der Kantone und Gemeinden, sowie ihre öffentlich-rechtlichen Anstalten und Institutionen, sofern sie kein Handels- und Industrieunternehmen betreiben;
  2. juristischer Personen des privaten Rechts, die gemeinnützigen Zwecken dienen, in dem Masse, wie diese im Sitzkanton von der Erbschafts- und Schenkungssteuerpflicht befreit werden; die Steuerbefreiung wird nur insoweit gewährt, als sie durch den besteuernden Kanton einer ähnlichen juristischen Person mit Sitz in seinem Kanton auch gewährt würde.

Art. 3

Für die Auslegung dieser Gegenrechtsvereinbarung sind der deutsche und der französische Wortlaut gleichermassen verbindlich.

Art. 4

Die beiden Regierungen sind berechtigt, jederzeit unter Beachtung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten von der vorliegenden Vereinbarung zurückzutreten.

Art. 5

Diese Vereinbarung tritt nach gegenseitiger Unterzeichnung rückwirkend auf den 1. Januar 2015 in Kraft.

Egress

RRB Nr. 2018/1701 vom 30. Oktober 2018.

Publiziert im Amtsblatt vom 8. März 2019.

GS 2018, 23

* Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle
30.10.2018 01.01.2015 Erlass Erstfassung GS 2018, 23

* Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle
Erlass 30.10.2018 01.01.2015 Erstfassung GS 2018, 23