Die Halter von Motorschiffen mit Standort im Kanton Solothurn haben eine Steuer zu entrichten.
Als Motorschiffe im Sinne dieses Gesetzes gelten, soweit mit mechanischem Antrieb versehen:
- Wasserfahrzeuge;
- zur Fortbewegung auf dem Wasser bestimmte Schwimmkörper sowie schwimmende Geräte.
Der Eigentümer eines Motorschiffes haftet für die Steuer solidarisch mit dem Halter.