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618.112.23

Anpassung der Versicherungswerte an die Baukosten: Index für 2025

Vom 28.10.2024 (Stand 01.01.2025)

Präambel

Art. 1

Die Gesamtversicherungssummen aller Gebäude für das Jahr 2025 werden aufgrund der geringen Teuerung weiterhin 157.4 % (Basis 1988 / 100 %) betragen.

Art. 2

Die Direktion der SGV wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses beauftragt.

Art. 3

Dieser Beschluss erfolgt mangels Übergangsbestimmung und unter Vorbehalt einer anderslautenden Beschlussfassung durch den neuen Verwaltungsrat der Solothurnischen Gebäudeversicherung (§ 7 des neuen Gesetzes über die Gebäudeversicherung, den Brandschutz und die Elementarschadenprävention, die Feuerwehr und den Elementarschadenfonds (Gebäudeversicherungsgesetz) vom 20. März 2024[1], welches am 1. Januar 2025 in Kraft tritt).

Egress

Inkrafttreten am 1. Januar 2025.

Publiziert im Amtsblatt vom 20. Dezember 2024.

GS 2024, 50

* Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle
28.10.2024 01.01.2025 Erlass Erstfassung GS 2024, 50

* Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle
Erlass 28.10.2024 01.01.2025 Erstfassung GS 2024, 50