Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhalten für ihre Tätigkeit ein marktkonform ausgestaltetes, der Verantwortung und dem Zeitaufwand entsprechendes, vom Geschäftsergebnis unabhängiges, festes jährliches Honorar.
Mit dem Jahreshonorar wird der ordentliche Zeitaufwand abgegolten, der üblicherweise für die Leitung, Überwachung und Repräsentation der Unternehmung erbracht wird.
Bei einem unterjährigen Amtsantritt oder -austritt erfolgt die Vergütung pro rata temporis.