Dieses Gesetz regelt nach Massgabe der Bundesgesetzgebung den Schutz der freilebenden Wildtiere, die Jagd sowie die Begrenzung und Abgeltung von Wildschaden.
Es bezweckt:
- die Artenvielfalt der einheimischen und ziehenden Wildtiere zu erhalten;
- die Lebensräume von Wildtieren zu erhalten und mittels Wildtierkorridoren die Vernetzung von Wildtierpopulationen zu sichern;
- bedrohte Wildtierarten zu schützen und zu fördern;
- eine nachhaltige Nutzung der Wildtierbestände durch die Jagd zu gewährleisten;
- durch Wildtiere verursachte Konflikte und Schäden auf ein tragbares Mass zu begrenzen;
- Wildtiere vor Störung durch Freizeitaktivitäten ausreichend zu schützen.