Die Jagdvereine haben innert 30 Tagen nach erfolgtem Zuschlag für ein Jagdrevier dem Departement ihre Vereinsstatuten zur Genehmigung einzureichen.
Die Vereinsstatuten müssen mindestens folgende Punkte regeln:
- Organisation des Jagdvereins;
- Erklärung, dass die Mitglieder für alle sich aus dem Pachtverhältnis und der kantonalen Jagdgesetzgebung ergebenden Verpflichtungen solidarisch und unbeschränkt haften;
- Art und Weise der Erledigung von Streitigkeiten unter den Mitgliedern;
- Finanzielle Konsequenzen für die Mitglieder bei Ein- und Austritt aus dem Jagdverein;
- Verbot des Ausschlusses von Jagdaufsichtsorganen des Jagdvereins, welche im Rahmen ihrer gesetzlichen Pflichten und zum Nachteil von Vereinsmitgliedern strafrechtliche Handlungen verzeigen.
Die Jagdvereine bezeichnen eine bevollmächtigte Person mit Rechtsdomizil im Kanton Solothurn, welche sie gegenüber den Behörden rechtsgültig vertritt.
Änderungen der Statuten sind dem Departement innert 14 Tagen mitzuteilen und von diesem zu genehmigen.