Alle Fossilien und Mineralien von wissenschaftlichem Wert, die im Fels oder im Boden enthalten sind, stehen unter Schutz. Davon ausgenommen sind Fossilien und Mineralien, die durch die oberflächliche Verwitterung zu Tage treten und ohne Hilfe von Werkzeugen aufgelesen werden können.
Der Schutz soll die wissenschaftliche Untersuchung sowie die sachgerechte Sicherstellung von Objekten ermöglichen, die für die Allgemeinheit von Interesse sind und deren Aufbewahrung in öffentlichen Sammlungen angebracht ist.